Vormerkung
Ruff Bootsreisen tritt nicht als Reiseveranstalter sondern als Vermittler auf. Wir vertreten verschiedene Hausboot – Vermieter, die jeweils auf der Buchungsanmeldung vermerkt sind. Es gelten die Miet- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vermieters. Mit der Unterschrift auf dem Buchungsformular erkennt der Mieter, und auch die dort aufgeführten mitreisenden Personen, diese Miet- und Geschäftsbedingungen an. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vermieter finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
AGBs
1. Vertragsabschluss, Verpflichtungen des Vermittlers und des Mieters
Der Vertrag über eine Vermittlung muss schriftlich erfolgen, sämtliche Nebenabreden und Absprachen bedürfen der Schriftform.
Der Vermittler – Ruff Bootsreisen – verpflichtet sich die erforderlichen Tätigkeiten für den Mieter unverzüglich und ordnungsgemäß durchzuführen. Dazu gehören: die gewissenhafte Beratung, die sachgemäße Information und die ordnungsgemäße Auswahl der Leistungen. Der Mieter verpflichtet sich , die auf der Buchungsbestätigung aufgeführten Zahlungsbedingungen einzuhalten. Die Zahlungen des Mieters werden unverzüglich Ihrer Zweckbestimmung zugeführt. Informationen, die die vermittelte Leistung oder den Vermieter betreffen, werden unverzüglich weitergeleitet, soweit das zumutbar und möglich ist. Das betrifft auch alle Nachrichten des Vermieters.
2. Änderungen einer gebuchten und bestätigten Reise
Für Änderungen einer gebuchten und bestätigten Hausbootreise, die Ruff Bootsreisen als Vermittler im Auftrag des Mieters beim Vermieter durchführt, stehen Ruff Bootsreisen eine Vergütung von 30 Euro für jede Änderung zu. Diese Kosten sind – unabhängig von der Gebührenordnung der Vermieter – vom Mieter zu bezahlen.
3. Bei Verletzung der Pflichten bzw. Fehlern des Vermittlers
Falls der Vermittler seiner Pflicht nicht nachkommt oder Vermittlungsfehler gemacht hat, so kann der Mieter den Vermittlungsvertrag rückgängig machen, sofern er dem Vermittler zuvor eine angemessene Frist zur Pflichterfüllung bzw. Beseitigung der Vermittlungsfehler gesetzt hat.
Hat der Vermittler den Mangel der Vermittlung oder die Nichterfüllung zu vertreten, so stehen dem Mieter statt der Herabsetzung der Vergütung oder der Rückgängigmachung des Vermittlungsvertrages Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu.
4. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Vermittlers für Schäden des Mieters bei einem Fehler bei der Vermittlung ist auf den dreifachen Wert/Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
5. Reklamationen
Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der vermittelten Leistung sind binnen Monatsfrist der Vermietungsfirma gegenüber geltend zu machen. Wir nehmen Ihre Beanstandung lediglich für die Vermietungsfirma entgegen. Regressansprüche richten sich ausschließlich gegen die Vermietungsfirma, die für die Schadensersatzansprüche zuständig ist.
6. Gerichtsstand
Der Mieter kann den Vermittler an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Vermittlers gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgeblich. Außer der Wohnort des Mieters ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, dann ist der Wohnsitz des Vermittlers maßgeblich.
Gerichtsstand Ludwigsburg Baden Württemberg
Stand 2017
7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
8. Datenschutz
Datenschutz ist uns sehr wichtig. Weiter zur Datenschutzerklärung…
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